Sehr geehrter Gast, wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, eine Reise bei Green Days Outdoor Adventures zu buchen. Wir möchten Ihnen einen rundum gelungenen Urlaub ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend gemäß der Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen vor Abschluss des Reisevertrags sorgfältig zu lesen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Der Reisevertrag wird schriftlich mit unseren Vorlagen und Formularen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Bei Vertragsabschluß oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
1.2
Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
1.3
An Ihre Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.
1.4
Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung (die Sie uns bitte unverzüglich unterschrieben zurückleiten) und unsere Reisebestätigung geschlossen wird. Senden Sie die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern Sie es nach Aufforderung wiederum unterlassen, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben unberührt. Für Buchungen mittels Bildschirmtext gilt das entsprechende.
1.5
Weicht unsere Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
1.6
Ausdrücklich im Prospekt oder in den Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.
2. Bezahlung
2.1
Bei Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB. Mit einer nachfolgenden Anzahlung von 30% des Reisepreises beginnt die Gültigkeit der Reisebestätigung.
2.2
Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
2.3
Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
2.4
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 150,-€ nicht übersteigt. Der volle Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.
3. Leistungen und Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
3.2
Unsere Angaben sind für uns bindend.
4. Leistungsänderungen
4.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
Bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. Tag - 22. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 21. Tag - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100%
5.2
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.3
Um den Schaden eines Rücktritts so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir dringend eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
5.4
Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 30,-€ bis 30 Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig sind.
5.5
Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, letztere regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf 30,– €.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1
Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters/Reiseleiters nachhaltig weiter, so das seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Reisevertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise halt, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Reisepreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
7.2
Sollte die im Katalog oder in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, können wir bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Wir werden Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis setzen. In diesem Fall erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag unverzüglich zurück oder Sie können ohne Mehrkosten auf eine andere unserer Reisen umbuchen.
8. Kündigung infolge hoeherer Gewalt
8.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst, Sie zurückzubeordern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen.
9.2
Unsere Haftung ist auf den bereits gezahlten Reisepreis für Schäden, die nicht Körperschaften sind, beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir als Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.3
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
9.4
Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.
9.5
Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters bei Personenschäden bis zu 75.000 € je Reise und Reisenden; die Haftungsgrenze bei Sachschaden beträgt analog 4.000 €. Liegt der Reisepreis über 1.333 €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
10. Gewährleistung
10.1
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, das wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Reise geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.
11. Mitwirkungspflicht
11.1
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
12.2
Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Veranstalter:
Green Days
Leitersbergweg 25
08626 Adorf/V
Stnr: 223/209/07512



